Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Firma Spirit in Projects GmbH ist bemüht, ihre Website https://spiritinprojects.com in Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://spiritinprojects.com.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der
Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unsere Website und andere digitale Dienste sind so konzipiert, dass sie für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Zugänglichkeitsstandards an (WCAG 2.2 und die Norm EN 301 549).
Aktueller Status der Zugänglichkeit
Wir sind uns bewusst, dass einige Teile unserer Websites und digitalen Dienste noch nicht vollständig zugänglich sind. Wir arbeiten aktiv an der Verbesserung dieser Bereiche und haben einen Plan zur Lösung der folgenden Probleme aufgestellt:
Wir arbeiten an einer Lösung um die erkannten und genannten Problem zu beheben.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtvorschriften:
Einige alte PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Nach einem Relaunch der Website planen wir für neue PDF- bzw. Word-Dokumente, die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und, wo möglich, nach PDF/UA zu berücksichtigen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.10.2025 erstellt.
Letzte Aktualisierung am 26.11.2025
Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® – ein Produkt der Web Inclusion GmbH – hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung der grundlegenden Komponenten ausgewählter Webseiten mittels Evaluierung nach WCAG 2.0 AA.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden kontinuierlich verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
